Vergütung eines Designs |
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There are no translations available. Wie berechnet sich die Vergütung eines Designs?Es gibt grundsätzlich zwei Fälle: Entweder der Designer besitzt für seine Arbeiten das Urheberrecht oder nicht. Ohne UrheberrechtBei einfachen Arbeiten – z.B. wenn in einem Infoblatt Text oder Bilder ausgetauscht werden ohne das Design zu ändern oder wenn ein Flyer nach ganz genauen Vorgaben gesetzt wird oder wenn ein Logo, das nur als jpg vorliegt, als Vektorgrafik nachgebastelt wird – besitzt der Designer im Allgemeinen kein eigenes Urheberrecht an diesen Arbeiten. In solchen Fällen stellt er Ihnen seine Arbeitszeit in Rechnung, zuzüglich der aktuellen 19% Mehrwertsteuer. Mit UrheberrechtWenn die geistige oder künstlerische Leistung des Designers eine angemessene Schöpfungshöhe erreicht, besitzt er das Urheberrecht an diesem Werk. Bei einem Corporate Design, einer Webseite oder einem Magazin geht der Designer davon aus, dass er das Urheberrecht besitzt. In dem Fall geht das Werk nicht in den Besitz des Kunden über, er kauft dem Designer bestimmte Nutzungsrechte ab. Zum Beispiel das Recht, ein Logo weltweit für eine unbegrenzte Zeit ausschließlich zu nutzen. In solchen Fällen zahlt der Kunde für die Erstellung des Werkes, für die gewünschte Nutzung und ggf. für Recherche oder Reinzeichnungen. Wenn die Hauptleistung darin besteht, Nutzungsrechte zu übertragen, sind hier 7% Mehrwertsteuer fällig. Urheberrecht oder nichtOb ein bestimmtes Werk nun urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ist im Zweifel immer ein Fall für die Gerichte. Gesetzlich beruht alles auf einer »angemessenen Schöpfungshöhe«. Und darüber gibt es zum Leidwesen aller Designer manchmal unterschiedliche Ansichten. Quelle: designfragen.de
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