Was sind Nutzungsgebühren? PDF Print E-mail
There are no translations available.

Nutzungsgebühren (im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Vergütung, da zwischen Privaten vereinbart) werden von dem Urheber eines Werkes bzw. Geschmacksmusters (z. B. Webdesign, Corporate-Design) dafür erhoben, dass dieses in einer bestimmten Art genutzt werden kann. Die Höhe der Nutzungsgebühr wird grundsätzlich durch den Urheber und den Nutzer frei bestimmt. Die Preisbildung wird jedoch insbesondere durch die eingeräumten Rechte beeinflußt. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden.

Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

Hingegen berechtigt das ausschließliche (exklusive) Nutzungsrecht den Inhaber dazu, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Derjenige, dem ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wurde, kann somit selbst den Urheber von der Nutzung des geschaffenen Werkes ausschließen, es sei denn, dieser hat sich die Nutzung vorbehalten.

Unabhängig davon, ob zwischen dem Urheber und dem Nutzer ausdrücklich eine Vergütung (also Nutzungsgebühr) vereinbart wurde, hat Ersterer auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf die angemessene Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte.

 

 

Quelle: designfragen.de